Studipostler


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Dezember 2008

Es wird eine anstrengende Vorweihnachtszeit für uns Zusteller. Aber wir werden es auch dieses Jahr schaffen.




November 2008

Seit der Bemessung und Neuschneidung Ende Juli 2008 sind ein paar Monate vergangen. Rechnerisch und praktisch hat sich gezeigt, dass der Bezirk Hergatz (53) um 45 Minuten pro Tag größer geworden ist.





29.Juli 2008



Änderung des Bezirkes 53 (Hergatz)



Es ist soweit. Der Bezirk 88145-53 wurde Ende Juli 2008 komplett umgestellt. Der neugeschnittene Bezirk wird ab Dienstag den 29.Juli 2008 in seiner neuen Form zugestellt.

Die Zustellreihenfolge:

Seehaldeweg und die Reihenhäuser hinter der Boll-Tankstelle in Wangen.

Engelitz, Schreckelberg und Itzlings.

Herzmanns und Wolfatz (diese beiden Örtchen sind neu zum Bezirk 53 gekommen).

Höhenweg, Adelgunz, Hergatz

Wigratzbad, Wigratz, Bleichen, Maurersreute, Mywiler







15. Mai 2008

Tarifverhandlungen im Frühjahr 2008



ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und die Deutsche Post AG sind bei den Tarifverhandlungen 2008 zu einer Einigung gekommen.

Kurzzusammenfassung:

  • Kündigungsschutz bis 30.6.2011
  • Kürzung der Kurzpausen um 1/3 (das sind 50 Minuten pro Woche)
  • 38,5 Stunden-Woche für Beamte, Arbeiter und Angestellte
  • Mehr Lohn: 4% zum 1. November 2008 und 3% ab 1. Dezember 2009
  • Laufzeit: 26 Monate



Und jetzt ausführlich:
(Quelle: verdi.de)

  • Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen


Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind, wie von ver.di gefordert, bis zum 30. Juni 2011 ausgeschlossen. Der Ausschluss der betriebsbedingten Beendigungskündigungen ist seit 1994 Gegenstand tarifvertraglicher Regelungen. Wiederholt wurden diese Tarifverträge verlängert, letztmalig um 39 Monate bis zum 31. März 2008. Jetzt konnte ver.di eine Verlängerung des tarifvertraglichen Schutzes um weitere 39 Monate bis zum 30. Juni 2011 erreichen.


  • Erholungszeiten und Kurzpausen


Vereinbart wurde, dass die Erholungszeit vom 1. April 2008 bis zum 30. Juni 2011 je Arbeitsstunde 2,25 Minuten beträgt – bisher 3,5 Minuten. Von diesen 2,25 Minuten werden 2,03 Minuten je Arbeitsstunde zu Kurzpausen zusammengefasst – bisher 3,14 Minuten. Damit hat sich der Kurzpausenanteil je Arbeitsstunde um etwa eine Minute reduziert, es konnte aber die von der Deutschen Post AG geforderte komplette Streichung der Kurzpausen verhindert werden. ver.di konnte durchsetzen, dass zwei Drittel der Kurzpausen erhalten bleiben und tarifvertraglich abgesichert sind. Das heißt, dass künftig beispielsweise bei einer 3-Stunden-Schicht im Briefzentrum sechs statt bisher neun Minuten zu bezahlten Kurzpausen zusammengefasst werden. Eine Verlängerung der Anwesenheitszeit erfolgt nicht. Ab 1. Juli 2011 beträgt die Erholungszeit dann 2,94 Minuten und der Kurzpausenanteil 2,65 Minuten je Arbeitsstunde.


  • Wochenarbeitszeit


Die Wochenarbeitszeit für Vollbeschäftigte bei der Deutschen Post AG bleibt, wie von ver.di gefordert, für Tarifbeschäftigte und Beamte bei 38,5 Stunden. Die Forderung der Deutschen Post AG nach einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Tarifbeschäftigte auf 39 Stunden und für Beamte auf zunächst 41, später dann 40 Stunden, wurde damit erfolgreich abgewehrt. Die von ver.di im Februar gekündigten Arbeitszeitbestimmungen werden zum 1. April 2008 mit der Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden rückwirkend in Kraft gesetzt. Mit dem Erhalt der Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden bei der Deutschen Post AG konnten auch drohende Einkommensverluste bei den Teilzeit-beschäftigten verhindert werden. Allein eine Wochenarbeitszeitverlängerung um 30 Minuten hätte für Teilzeitbeschäftigte eine Entgeltkürzung von 1,3 Prozent zur Folge gehabt. Eine Verlängerung auf 41 Stunden hätte gar eine Entgeltkürzung um 6,5 Prozent bedeutet. 51 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind inzwischen Teilzeitbeschäftigte. Eine Kürzung ihrer Entgelte bleibt durch dieses Tarifergebnis ausgeschlossen. Die Arbeitszeitbestimmungen sind frühestens zum 30. Juni 2010 kündbar.

Zwischen ver.di und der Deutschen Post AG wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG unbefristet bei 38,5 Stunden bleibt. Dazu wird die Deutsche Post AG beim Bundesfinanzministerium beantragen, dass die bis zum 31. März 2008 gültige Post-Arbeitszeitverordnung nunmehr unbefristet durch Verordnung wieder in Kraft gesetzt wird.


  • Überzeitarbeit


Die tarifvertraglichen Rundungsbestimmungen zur Überzeitarbeit, wonach jede angefangene halbe Stunde als halbe Stunde zu berechnen ist, werden bis zum 30. Juni 2010 außer Kraft gesetzt. Überschreitungen der täglichen dienstplanmäßigen Arbeitszeit von mehr als neun Minuten werden nun minutengenau abgerechnet und mit einem Überstundenzuschlag versehen. Leistet ein Beschäftigter 22 Minuten Überzeitarbeit, so erfolgt keine Rundung auf 30 Minuten, sondern es wird ein 25-prozentiger Überstundenzuschlag auf die geleisteten 22 Minuten gewährt.

Auch die Regelungen zur besonderen Schicht werden von 1. Mai 2008 bis 30. Juni 2010 außer Kraft gesetzt. Einen Zeitzuschlag von zwei Stunden als „besondere Schicht“ erhielten Beschäftigte für Arbeitsleistungen, die sie nicht unmittelbar im Anschluss oder vor Beginn der dienstplanmäßigen Arbeitszeit leisteten. Auch in diesen Fällen erfolgt ab dem 1. Mai 2008 eine genaue Abrechnung der tatsächlich geleisteten Überzeitarbeit. Der 25-prozentige Überstundenzuschlag bleibt erhalten.

Die Bestimmungen zur Überzeitarbeit finden wie bisher ausschließlich in der Zustellung Anwendung. Für alle anderen Bereiche gelten die Arbeitszeitbestimmungen des Tarifvertrages Nr. 37b.


  • Einmalzahlung



Vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Einmalzahlungen in Höhe von 200 Euro. Diese Einmalzahlungen werden in zwei Teilbeträgen von je 100 Euro in den Monaten Juli und September 2008 gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalbeträge anteilig nach ihrer Wochenarbeitszeit. Besteht für die Monate Mai bis Oktober 2008 nicht für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt, wie durch das Auslaufen der Lohnfortzahlung, dem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses, so wird die Einmalzahlung ebenfalls anteilig gezahlt. Auszubildende und Studierende erhalten keine Einmalzahlung.


  • Entgelterhöhung


Die Entgelte der Tarifbeschäftigten, der Auszubildenden und der Studierenden an Berufsakademien steigen zum 1. November 2008 um vier Prozent und im Dezember 2009 noch einmal um weitere drei Prozent.

Die Entgelterhöhungen von vier Prozent zum 1. November 2008 erfolgt zwölf Monate nach der letzten Entgelterhöhung um 2,5 Prozent vom 1. November 2007. Damit konnte wie in den vergangenen Tarifrunden sichergestellt werden, dass es für die Tarifbeschäftigten in jedem Jahr eine lineare Entgelterhöhung gibt.

Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten vom 1. Mai 2008 bis zum 30. Juni 2010.


  • Postzulage für Beamte


Ab dem 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2010 wird die bis zum 31. Dezember 2007 gezahlte monatliche Postzulage in der damaligen Höhe wieder eingeführt. Mit der Postzulage wurde bis zum 31. Dezember 2007 das für Bundesbeamte gekürzte Weihnachtgeld und das gestrichene Urlaubsgeld ausgeglichen. Ab 1. August 2008 wird die Postleistungsentgeltverordnung so angepasst, dass für die Jahre 2008, 2009 und 2010 die jährlichen Budgets zur Zahlung eines variablen Leistungsentgelts entsprechend des Volumens der Postzulage gekürzt werden.




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